Dienstag, 10. Juli 2012
Kita-Zusatzkosten
50,- Euro für einen Platz auf der Warteliste einer Kita, 100,- Euro für die Zulassung zum Informationsgespräch, 250,- Euro Aufnahmegebühr in der ersehnten Kita und dann die Kündigung nach nicht bestandener Probezeit. Yoga für Kleinkinder, Vermittlung einer gesunden Lebensweise nach dem Kneipp-Konzept, Frühenglisch – alles kostet. Das sind nur wenige Beispiele für Leistungen, die in Kitas extra angeboten werden. Die Berliner Eltern sind in Not. Die Nachfrage nach Kitaplätzen ist größer als das Angebot und dies lassen sich einige Kitas durchaus was kosten.
Doch was davon ist erlaubt? Das Jugendamt Friedrichshain-Kreuzberg ergreift nun die Initiative und unterstützt Eltern zielgerichteter, wenn es um die Frage geht, für welche Zusatzleistungen sie neben der amtlich festgelegten Kostenbeteiligung extra bezahlen müssen und für welche nicht.
Monika Herrmann, Bezirksstadträtin für Familie, Gesundheit, Kultur und Bildung in Berlin Friedrichshain-Kreuzberg: „Da die Modalitäten für Zusatzkosten in der Kita in Berlin nicht eindeutig geregelt sind, wissen viele Eltern nicht, was die Kitas tatsächlich an Extrakosten erheben dürfen. Deshalb haben wir uns entschlossen, einen Informations- und Beratungsservice im Jugendamt Friedrichshain-Kreuzberg zu installieren.“
Ab August 2012 geben wir unter der Telefonnummer (030)90298-3582 Auskunft über zusätzliche Kita-Gebühren. Gleichzeitig liegen Flyer mit Hinweisen zum Vertragsabschluss in Friedrichshain-Kreuzberg in der Gutscheinstelle aus.
Auch in der Elterngeldstelle und in allen Familienzentren bzw. unter dem Link
ba-jugfamschul
können diese hilfreichen Informationen bezogen werden.
Grundsätzlich gilt:
In Friedrichshain-Kreuzberg werden derzeit alle Kindertagesstätten über das Gutscheinverfahren und damit weitestgehend durch das Land Berlin finanziert. Zuzahlungen, die über die Kostenbeteiligung der Eltern hinausgehen, sind somit nur in wenigen Ausnahmefällen erlaubt. Lediglich für die Eltern-Initiativ-Kindertagesstätten gelten abweichende Regelungen. Aufnahmegebühren, Kautionen oder Probezeiten sind per Kindertagesförderungsgesetz (KitaFöG §23 Abs. 3) ausgeschlossen. Auch Sachkostenbeteiligungen, Freihaltegelder etc. sollten demnach keinen Platz in den Vereinbarungen mit den Eltern haben. Zusätzliche Leistungen wie z. B. Tanz-, Fremdsprachen- oder Sportangebote sollten Kitas nur anbieten, wenn Eltern dies wünschen. Das wird in der Regel in den Elternbeteiligungsgremien beraten und abgestimmt.
Eltern darf der Kita-Platz nicht verweigert werden, wenn diese eine zusätzliche Leistung nicht zahlen wollen oder können. Es darf ihnen auch später nicht deswegen gekündigt werden.
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