Samstag, 19. April 2014
Beleidigung am Morgen
Heute Vormittag kam es zu einer fremdenfeindlichen Beleidigung mit anschließendem Steinwurf in Neukölln. Nach derzeitigem Ermittlungsstand waren gegen 9.30 Uhr eine 16-Jährige in Begleitung einer 25-Jährigen auf dem Kottbusser Damm unterwegs, als sie aus einer dreiköpfigen Gruppe heraus fremdenfeindlich beleidigt wurden. Anschließend warf einer aus der Gruppe einen Stein in Richtung der Jugendlichen und ihrer Bekannten, der sie jedoch nicht traf. Alarmierte Polizisten stellten drei Tatverdächtige im Alter von 23, 44 und 46 Jahren noch in Tatortnähe. Nach Feststellung der Personalien konnten sie ihren Weg fortsetzen.
Labels:
Beleidigung,
fremdenfeindlich,
Kottbusser Damm
Freitag, 18. April 2014
Unfall auf der Blücherstraße
Gestern Nachmittag ereignete sich ein schwerer Unfall in Kreuzberg. Erste Ermittlungen ergaben, dass gegen 17.15 Uhr ein 59-jähriger Autofahrer die Blücherstraße in Richtung Urbanstraße befuhr und an der Kreuzung Zossener Straße in die Zossener Straße nach links eingebogen sein soll. Dabei kam es dann zum Zusammenstoß mit einem 24-Jährigen, der mit seinem Auto die Blücher Straße in entgegengesetzter Richtung befuhr. Durch die Wucht des Aufpralles wurde das Auto des 24-Jährigen und der Stoßfänger des anderen Fahrzeugs in Richtung der Radfahrerfurt geschleudert. Dort wurde eine Radfahrerin getroffen, die in der Folge stürzte. Die 54-Jährige wurde mit schweren Verletzungen durch angeforderte Rettungskräfte in ein Krankenhaus gebracht.
Labels:
Blücherstraße,
Radfahrer,
Unfall,
Urbanstraße
Geldautomat aufgebrochen
Unbekannte Täter brachen in der vergangenen Nacht einen Geldautomaten in Kreuzberg auf. Die Täter verschafften sich über einen Seiteneingang Zugang zu dem Geschäft am Mehringdamm, in dem der Automat aufgestellt war. Sie hebelten den Automaten auf und entwendeten die Geldkassetten. Hierbei löste eine Farbpatrone aus, so dass davon auszugehen ist, dass die Kriminellen unter Umständen nicht viel Freude mit ihrer Beute haben werden.
Samstag, 12. April 2014
Vierfacher Mordversuch
Ein 29-Jähriger, der gestern Abend in Kreuzberg festgenommen wurde, soll heute einem Ermittlungsrichter zum Erlass eines Haftbefehls vorgeführt werden.
Der aus Großbritannien stammende Mann hatte in der Nacht zu Freitag gegen 22.20 Uhr einen 20-Jährigen auf dem Spreewaldplatz zunächst nach einer Zigarette gefragt. Nachdem er diese erhalten hatte, hielt der Täter den 20-jährigen Mann fest und fügte ihm eine Schnittverletzung mit einem unbekannten Gegenstand zu. Während das Opfer in ein nahegelegenes Restaurant flüchtete, entfernte sich der Täter in Richtung Lausitzer Platz. Die Schnittverletzung des Geschädigten wurde ambulant behandelt.
Als das Opfer dieses körperlichen Übergriffs gestern Abend gegen 19.30 Uhr den ihm flüchtig Bekannten an der Kreuzung Skalitzer Straße Ecke Görlitzer Straße sah, hielt er den Mann mit weiteren Passanten bis zum Eintreffen der Polizei fest, wobei sie von ihm mit Pfefferspray besprüht und einem Messer bedroht wurden. Bereits kurz nach der Festnahme gab sich ein Mann bei der Polizei zu erkennen, der wenige Tage zuvor auf gleiche Art und Weise von dem Täter am Lausitzer Platz angegriffen worden war.
Weitere Ermittlungen ergaben, dass der 29-Jährige ebenfalls in dringendem Tatverdacht steht, am frühen Morgen des 4. April 2014 in der Kreuzberger Wrangelstraße einen Mann lebensgefährlich verletzt zu haben. Darüber hinaus hat er ebenfalls einen Mann in der Skalitzer Straße mit einem Messer am 6. April 2014 verletzt. Diese beiden Verfahren stehen im Focus der Ermittlungen der 2. Mordkommission des Landeskriminalamtes.
Ob der 29-jährige Brite möglicherweise weitere Taten verübt hat, ist Gegenstand weiterer Ermittlungen. Die heutige Vorführung bei einem Ermittlungsrichter soll nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft wegen vierfachen versuchten Mordes erfolgen.
Der aus Großbritannien stammende Mann hatte in der Nacht zu Freitag gegen 22.20 Uhr einen 20-Jährigen auf dem Spreewaldplatz zunächst nach einer Zigarette gefragt. Nachdem er diese erhalten hatte, hielt der Täter den 20-jährigen Mann fest und fügte ihm eine Schnittverletzung mit einem unbekannten Gegenstand zu. Während das Opfer in ein nahegelegenes Restaurant flüchtete, entfernte sich der Täter in Richtung Lausitzer Platz. Die Schnittverletzung des Geschädigten wurde ambulant behandelt.
Als das Opfer dieses körperlichen Übergriffs gestern Abend gegen 19.30 Uhr den ihm flüchtig Bekannten an der Kreuzung Skalitzer Straße Ecke Görlitzer Straße sah, hielt er den Mann mit weiteren Passanten bis zum Eintreffen der Polizei fest, wobei sie von ihm mit Pfefferspray besprüht und einem Messer bedroht wurden. Bereits kurz nach der Festnahme gab sich ein Mann bei der Polizei zu erkennen, der wenige Tage zuvor auf gleiche Art und Weise von dem Täter am Lausitzer Platz angegriffen worden war.
Weitere Ermittlungen ergaben, dass der 29-Jährige ebenfalls in dringendem Tatverdacht steht, am frühen Morgen des 4. April 2014 in der Kreuzberger Wrangelstraße einen Mann lebensgefährlich verletzt zu haben. Darüber hinaus hat er ebenfalls einen Mann in der Skalitzer Straße mit einem Messer am 6. April 2014 verletzt. Diese beiden Verfahren stehen im Focus der Ermittlungen der 2. Mordkommission des Landeskriminalamtes.
Ob der 29-jährige Brite möglicherweise weitere Taten verübt hat, ist Gegenstand weiterer Ermittlungen. Die heutige Vorführung bei einem Ermittlungsrichter soll nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft wegen vierfachen versuchten Mordes erfolgen.
Labels:
Kreuzberg,
Skalitzer Straße,
Spreewaldplatz
Kontrolle in Spielstätten
Nur etwa 10 Prozent von gestern kontrollierten Spielstätten blieben ohne Beanstandung. 68 Mitarbeiter von Polizei, Finanzaufsicht und Ordnungsbehörden hatten zwischen 10 und 19 Uhr in 39 Gaststätten, Spielhallen und Wettbüros in Kreuzberg sowie Neukölln. Hierbei überprüften die Beamten 85 Personen sowie 117 Spiel- und Wettautomaten. Dabei wurden zehn Straftaten wegen illegalen Glücksspiels und 95 Zuwiderhandlungen gegen das Berliner Spielhallengesetz sowie die Spielverordnung festgestellt. 13 Spielautomaten mussten abgeräumt werden, die Gewinne wurden beschlagnahmt. Lediglich vier Spielstätten hielten die gesetzlichen Bestimmungen ein. Bereits im März wurden bei ähnlichen Kontrollen von Café-Casinos in der Herrmannstraße 36 Straftaten und 101 Ordnungswidrigkeiten festgestellt.
Labels:
Café-Casinos,
Polizei,
Spielhallen,
Spielstätten
Zeugen gesucht
Die Polizei Berlin erhofft sich durch die Veröffentlichung eines Videos aus einer Überwachungskamera Hinweise zu einem Unbekannten, der am 4. April in Kreuzberg einen Mann lebensgefährlich verletzt haben soll. Wie berichtet hatten Passanten das Opfer am frühen Morgen des 4. April gegen 3.30 Uhr mit lebensgefährlichen Verletzungen auf dem Gehweg in der Wrangelstraße gefunden und die Polizei alarmiert. Rettungssanitäter brachten ihn in ein Krankenhaus.
Mit der Veröffentlichung des Videozusammenschnitts erhofft sich die 2. Mordkommission vor allem Antworten auf folgende Fragen:
Mit der Veröffentlichung des Videozusammenschnitts erhofft sich die 2. Mordkommission vor allem Antworten auf folgende Fragen:
- Wer kennt den Mann mit Fahrrad und/oder die Frau?
- Wer kann Angaben zu den beiden Personen machen?
- Unter Vorbehalt könnte es sich bei der Frau um eine gebürtige Schweizerin oder aus der Schweiz stammende Person mit dem Namen/Spitznamen „Anna“ handeln
Hinweise nimmt die 2. Mordkommission unter der Rufnummer (030) 4664 - 911 222 (Anrufbeantworter ist geschaltet) oder jede andere Polizeidienststelle entgegen. Insbesondere die oben erwähnte Frau (Schweizerin?) gilt als wichtige Zeugin und wird gebeten, sich mit der Polizei in Verbindung zu setzen.
Freitag, 11. April 2014
Guten Tag! Sie haben (nicht) gewonnen!
Ältere Bürgerinnen und Bürger werden in zunehmendem Ausmaß Opfer von Betrugshandlungen am Telefon. Dabei ist das Vorgehen der Täter
außerordentlich facettenreich und reicht von Einforderungen von Gebühren
für die angebliche Teilnahme an Gewinnspielen bis hin zu falschen
Gewinnversprechen. Mit Stand 31.12.2013 sind dem BKA ca. 322.500
Geschädigte bekannt. Der Schaden beträgt bereits jetzt über 48,4
Millionen Euro. Die Polizei geht jedoch von einem deutlich höheren
Dunkelfeld aus.
Aus Call-Centern in der Türkei agierende Täter, die
sich auch als Rechtsanwälte oder Notare ausgeben, informieren die
Angerufenen beispielsweise über den angeblichen eines hohen Geld- oder Sachpreises. Die Täter suggerieren, dass der
Gewinn nur ausgezahlt werden kann, wenn der Gewinner in Vorleistung
tritt. Es sollen im Voraus Gebühren, Steuern oder andere Kosten bezahlt
werden. Eine Verrechnung mit dem
Gewinn wird mit unterschiedlichsten Begründungen abgelehnt. Die Opfer
sollen die Beträge beispielsweise überweisen, in bar an einen Abholer
übergeben oder per Post ins Ausland versenden.
Unabhängig von der Zahlung erfolgt niemals eine Gewinnausschüttung – ein Gewinn existiert nicht!
Sind Bürgerinnen und Bürger nach Vorauszahlung
Opfer einer solchen Betrugsmasche geworden, so müssen sie damit rechnen,
in der Folgezeit erneut von Betrügern angerufen und zu weiteren
Zahlungen aufgefordert zu werden. Der Polizei sind bereits verschiedene
Betrugsmaschen bekannt. Der Ideenreichtum der Täterseite ist hierbei
unerschöpflich.
So geben sich die Call-Center-Mitarbeiter sogar als
Polizeibeamte oder Staatsanwälte aus und behaupten, dass sich die
Angerufenen durch die Erstzahlung strafbar gemacht haben und ein
angeblich gegen sie eingeleitetes Ermittlungsverfahren nur gegen eine
weitere Zahlung schnell und unkompliziert abwendbar sei. Die Täter
setzen die Opfer massiv unter Druck, wenn diese keine weiteren Zahlungen
leisten wollen. Selbst wenn Opfer kein Geld mehr
haben und alle Ersparnisse bereits aufgebraucht sind, lassen die Täter
nicht von ihren Opfern ab und fordern dazu auf, Geld zu leihen oder
einen Kredit aufzunehmen.
Um die eigene Glaubwürdigkeit zu erhöhen,
manipulieren die Betrüger gezielt die eigene Rufnummer, die im
Telefondisplay des Opfers erscheint. Dort wird die Rufnummer einer
deutschen Stadt angezeigt, obgleich sich der Täter bei seinem Anruf in
einem Call-Center in der Türkei befindet. Passend zu einem Anruf eines
vermeintlichen Notars aus Hamburg kann so auch eine Nummer mit Hamburger
Vorwahl im Display des Angerufenen erscheinen.
Das BKA klärt mit einer umfangreichen
Öffentlichkeitsarbeit die Bevölkerung auf. Opfer und insbesondere auch
deren Angehörige sowie das persönliche Umfeld müssen gut informiert
sein, um zu vermeiden, dass die Täter weiterhin Erfolg haben.
Da die älteren Mitbürger anscheinend gezielt angerufen werden, ist die Frage interessant, woher denn die Call-Center-Mitarbeiter die Telefonnummern dieser Personen haben. Wurden sie vielleicht für den kriminellen Zweck von den Meldebehörden gekauft?
Da die älteren Mitbürger anscheinend gezielt angerufen werden, ist die Frage interessant, woher denn die Call-Center-Mitarbeiter die Telefonnummern dieser Personen haben. Wurden sie vielleicht für den kriminellen Zweck von den Meldebehörden gekauft?
Donnerstag, 10. April 2014
Pflasterstein auf fahrendes Auto geworfen
Unbekannte haben vergangene Nacht in Kreuzberg einen Pflasterstein auf ein fahrendes Auto geworfen. Der 44-jährige Fahrer vernahm gegen 23.50 Uhr einen lauten Knall, als er am Schöneberger Ufer unter einer Brücke in Richtung Möckernstraße fuhr. Er bremste das Auto ab und entdeckte auf der Rückbank den Pflasterstein, der die Heckscheibe durchschlagen hatte. Die Absuche der näheren Umgebung durch alarmierte Polizisten blieb ohne Erfolg.
Eine Mordkommission beim Landeskriminalamt prüft derzeit, ob es sich um ein versuchtes Tötungsdelikt gehandelt haben könnte.
Eine Mordkommission beim Landeskriminalamt prüft derzeit, ob es sich um ein versuchtes Tötungsdelikt gehandelt haben könnte.
Beschimpfung an der Warschauer Straße
Eine Frau aus Guinea wurde gestern Abend von einer Unbekannten geschlagen und rassistisch beschimpft. Die 21-Jährige befand sich gegen 18.50 Uhr auf dem U-Bahnhof Warschauer Straße, als eine Unbekannte sie beleidigte, schlug und trat, nachdem diese zu Fall gekommen am Boden lag. Als die Geschädigte mit einem Zeugen der Täterin bis zum S-Bahnhof gefolgt war, beschimpfte die Frau die 21-Jährige erneut und bespuckte sie. Anschließend fuhr die Unbekannte mit der S-Bahn davon.
Schwarzarbeit wird nicht bezahlt
Der Bundesgerichtshof hat heute entschieden, dass Schwarzarbeit nicht bezahlt werden muss.
Ein Unternehmer, der bewusst gegen § 1 Abs. 2 Nr. 2 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (SchwarzArbG) verstoßen hat,kann für seine Werkleistung keinerlei Bezahlung verlangen.
Der Beklagte beauftragte die Klägerin 2010 mit der Ausführung der Elektroinstallationsarbeiten. Vereinbart wurde ein Werklohn von 13.800 € einschließlich Umsatzsteuer sowie eine weitere Barzahlung von 5.000 €, für die keine Rechnung gestellt werden sollte. Die Klägerin hat die Arbeiten ausgeführt, der Beklagte hat die vereinbarten Beträge nur teilweise entrichtet.
Das Oberlandesgericht hat die Klage abgewiesen. Der VII. Zivilsenat hat die Entscheidung des Berufungsgerichts bestätigt.
Sowohl die Klägerin als auch der Beklagte haben bewusst gegen § 1 Abs. 2 Nr. 2 SchwarzArbG verstoßen, indem sie vereinbarten, dass für die über den schriftlich vereinbarten Werklohn hinaus vereinbarte Barzahlung von 5.000 € keine Rechnung gestellt und keine Umsatzsteuer gezahlt werden sollte. Der gesamte Werkvertrag ist damit wegen Verstoßes gegen ein gesetzliches Verbot nichtig, so dass ein vertraglicher Werklohnanspruch nicht gegeben ist.
Der Klägerin steht auch kein Anspruch auf Ausgleich der Bereicherung des Beklagten zu, die darin besteht, dass er die Werkleistung erhalten hat. Zwar kann ein Unternehmer, der aufgrund eines nichtigen Vertrags Leistungen erbracht hat, von dem Besteller grundsätzlich die Herausgabe dieser Leistungen, und wenn dies nicht möglich ist, Wertersatz verlangen. Dies gilt jedoch gemäß § 817 Satz 2 BGB nicht, wenn der Unternehmer mit seiner Leistung gegen ein gesetzliches Verbot verstoßen hat. Das ist hier der Fall. Entsprechend der Zielsetzung des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes, die Schwarzarbeit zu verhindern, verstößt nicht nur die vertragliche Vereinbarung der Parteien gegen ein gesetzliches Verbot, sondern auch die in Ausführung dieser Vereinbarung erfolgende Leistung.
Urteil vom 10. April 2014 – VII ZR 241/13
Abonnieren
Posts (Atom)