Seiten

Samstag, 12. April 2014

Zeugen gesucht

Die Polizei Berlin erhofft sich durch die Veröffentlichung eines Videos aus einer Überwachungskamera Hinweise zu einem Unbekannten, der am 4. April in Kreuzberg einen Mann lebensgefährlich verletzt haben soll. Wie berichtet hatten Passanten das Opfer am frühen Morgen des 4. April gegen 3.30 Uhr mit lebensgefährlichen Verletzungen auf dem Gehweg in der Wrangelstraße gefunden und die Polizei alarmiert. Rettungssanitäter brachten ihn in ein Krankenhaus.

Mit der Veröffentlichung des Videozusammenschnitts erhofft sich die 2. Mordkommission vor allem Antworten auf folgende Fragen:
  • Wer kennt den Mann mit Fahrrad und/oder die Frau?
  • Wer kann Angaben zu den beiden Personen machen?
  • Unter Vorbehalt könnte es sich bei der Frau um eine gebürtige Schweizerin oder aus der Schweiz stammende Person mit dem Namen/Spitznamen „Anna“ handeln


Hinweise nimmt die 2. Mordkommission unter der Rufnummer (030) 4664 - 911 222 (Anrufbeantworter ist geschaltet) oder jede andere Polizeidienststelle entgegen. Insbesondere die oben erwähnte Frau (Schweizerin?) gilt als wichtige Zeugin und wird gebeten, sich mit der Polizei in Verbindung zu setzen.






Freitag, 11. April 2014

Guten Tag! Sie haben (nicht) gewonnen!

Ältere Bürgerinnen und Bürger werden in zunehmendem Ausmaß Opfer von Betrugshandlungen am Telefon. Dabei ist das Vorgehen der Täter außerordentlich facettenreich und reicht von Einforderungen von Gebühren für die angebliche Teilnahme an Gewinnspielen bis hin zu falschen Gewinnversprechen. Mit Stand 31.12.2013 sind dem BKA ca. 322.500 Geschädigte bekannt. Der Schaden beträgt bereits jetzt über 48,4 Millionen Euro. Die Polizei geht jedoch von einem deutlich höheren Dunkelfeld aus.
Aus Call-Centern in der Türkei agierende Täter, die sich auch als Rechtsanwälte oder Notare ausgeben, informieren die Angerufenen beispielsweise über den angeblichen  eines hohen Geld- oder Sachpreises. Die Täter suggerieren, dass der Gewinn nur ausgezahlt werden kann, wenn der Gewinner in Vorleistung tritt. Es sollen im Voraus Gebühren, Steuern oder andere Kosten bezahlt werden. Eine Verrechnung mit dem Gewinn wird mit unterschiedlichsten Begründungen abgelehnt. Die Opfer sollen die Beträge beispielsweise überweisen, in bar an einen Abholer übergeben oder per Post ins Ausland versenden.

Unabhängig von der Zahlung erfolgt niemals eine Gewinnausschüttung – ein Gewinn existiert nicht!

Sind Bürgerinnen und Bürger nach Vorauszahlung Opfer einer solchen Betrugsmasche geworden, so müssen sie damit rechnen, in der Folgezeit erneut von Betrügern angerufen und zu weiteren Zahlungen aufgefordert zu werden. Der Polizei sind bereits verschiedene Betrugsmaschen bekannt. Der Ideenreichtum der Täterseite ist hierbei unerschöpflich.
So geben sich die Call-Center-Mitarbeiter sogar als Polizeibeamte oder Staatsanwälte aus und behaupten, dass sich die Angerufenen durch die Erstzahlung strafbar gemacht haben und ein angeblich gegen sie eingeleitetes Ermittlungsverfahren nur gegen eine weitere Zahlung schnell und unkompliziert abwendbar sei. Die Täter setzen die Opfer massiv unter Druck, wenn diese keine weiteren Zahlungen leisten wollen. Selbst wenn Opfer kein Geld mehr haben und alle Ersparnisse bereits aufgebraucht sind, lassen die Täter nicht von ihren Opfern ab und fordern dazu auf, Geld zu leihen oder einen Kredit aufzunehmen.
Um die eigene Glaubwürdigkeit zu erhöhen, manipulieren die Betrüger gezielt die eigene Rufnummer, die im Telefondisplay des Opfers erscheint. Dort wird die Rufnummer einer deutschen Stadt angezeigt, obgleich sich der Täter bei seinem Anruf in einem Call-Center in der Türkei befindet. Passend zu einem Anruf eines vermeintlichen Notars aus Hamburg kann so auch eine Nummer mit Hamburger Vorwahl im Display des Angerufenen erscheinen.

Das BKA klärt mit einer umfangreichen Öffentlichkeitsarbeit die Bevölkerung auf. Opfer und insbesondere auch deren Angehörige sowie das persönliche Umfeld müssen gut informiert sein, um zu vermeiden, dass die Täter weiterhin Erfolg haben.

Da die älteren Mitbürger anscheinend gezielt angerufen werden, ist die Frage interessant, woher denn die Call-Center-Mitarbeiter die Telefonnummern dieser Personen haben. Wurden sie vielleicht für den kriminellen Zweck von den Meldebehörden gekauft?



Donnerstag, 10. April 2014

Pflasterstein auf fahrendes Auto geworfen

Unbekannte haben vergangene Nacht in Kreuzberg einen Pflasterstein auf ein fahrendes Auto geworfen. Der 44-jährige Fahrer vernahm gegen 23.50 Uhr einen lauten Knall, als er am Schöneberger Ufer unter einer Brücke in Richtung Möckernstraße fuhr. Er bremste das Auto ab und entdeckte auf der Rückbank den Pflasterstein, der die Heckscheibe durchschlagen hatte. Die Absuche der näheren Umgebung durch alarmierte Polizisten blieb ohne Erfolg.
Eine Mordkommission beim Landeskriminalamt prüft derzeit, ob es sich um ein versuchtes Tötungsdelikt gehandelt haben könnte.

Beschimpfung an der Warschauer Straße

Eine Frau aus Guinea wurde gestern Abend von einer Unbekannten geschlagen und rassistisch beschimpft. Die 21-Jährige befand sich gegen 18.50 Uhr auf dem U-Bahnhof Warschauer Straße, als eine Unbekannte sie beleidigte, schlug und trat, nachdem diese zu Fall gekommen am Boden lag. Als die Geschädigte mit einem Zeugen der Täterin bis zum S-Bahnhof gefolgt war, beschimpfte die Frau die 21-Jährige erneut und bespuckte sie. Anschließend fuhr die Unbekannte mit der S-Bahn davon. 

Schwarzarbeit wird nicht bezahlt

Der Bundesgerichtshof hat heute entschieden, dass Schwarzarbeit nicht bezahlt werden muss. Ein Unternehmer, der bewusst gegen § 1 Abs. 2 Nr. 2 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (SchwarzArbG) verstoßen hat,kann für seine Werkleistung keinerlei Bezahlung verlangen. Der Beklagte beauftragte die Klägerin 2010 mit der Ausführung der Elektroinstallationsarbeiten. Vereinbart wurde ein Werklohn von 13.800 € einschließlich Umsatzsteuer sowie eine weitere Barzahlung von 5.000 €, für die keine Rechnung gestellt werden sollte. Die Klägerin hat die Arbeiten ausgeführt, der Beklagte hat die vereinbarten Beträge nur teilweise entrichtet. Das Oberlandesgericht hat die Klage abgewiesen. Der VII. Zivilsenat hat die Entscheidung des Berufungsgerichts bestätigt. Sowohl die Klägerin als auch der Beklagte haben bewusst gegen § 1 Abs. 2 Nr. 2 SchwarzArbG verstoßen, indem sie vereinbarten, dass für die über den schriftlich vereinbarten Werklohn hinaus vereinbarte Barzahlung von 5.000 € keine Rechnung gestellt und keine Umsatzsteuer gezahlt werden sollte. Der gesamte Werkvertrag ist damit wegen Verstoßes gegen ein gesetzliches Verbot nichtig, so dass ein vertraglicher Werklohnanspruch nicht gegeben ist. Der Klägerin steht auch kein Anspruch auf Ausgleich der Bereicherung des Beklagten zu, die darin besteht, dass er die Werkleistung erhalten hat. Zwar kann ein Unternehmer, der aufgrund eines nichtigen Vertrags Leistungen erbracht hat, von dem Besteller grundsätzlich die Herausgabe dieser Leistungen, und wenn dies nicht möglich ist, Wertersatz verlangen. Dies gilt jedoch gemäß § 817 Satz 2 BGB nicht, wenn der Unternehmer mit seiner Leistung gegen ein gesetzliches Verbot verstoßen hat. Das ist hier der Fall. Entsprechend der Zielsetzung des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes, die Schwarzarbeit zu verhindern, verstößt nicht nur die vertragliche Vereinbarung der Parteien gegen ein gesetzliches Verbot, sondern auch die in Ausführung dieser Vereinbarung erfolgende Leistung. Urteil vom 10. April 2014 – VII ZR 241/13

Freitag, 21. März 2014

Mediterranes Essen!?

Wollen Sie Ihr Herz gesund erhalten? Essen Sie mediterran, rät die Ärzte Zeitschrift. Möchten Sie lange leben? Bevorzugen Sie mediterranes Essen, rät der Ernährungs-Guru. Wenn Ihr gesund bleiben wollt, esst mediterranes Essen, rät die Eskimo-Mama ihrem Nachwuchs. Mediterranes Essen? Warum nicht. Auch in Griechenland findet sich ein Burger King.

Mittwoch, 1. Mai 2013

So oder so

Frage nicht, was Dein Kiez für Dich tun kann,sondern frage, was Du für Deinen Kiez tun kannst. (J. Kennedy) Frage nicht, was Du für Deinen Kiez tun kannst, sondern was es zu Mittag gibt. (O. Wells)

Bloggerei

Blogverzeichnis - Blog Verzeichnis bloggerei.de