Unbekannte haben vergangene Nacht in Kreuzberg einen Pflasterstein auf ein fahrendes Auto geworfen. Der 44-jährige Fahrer vernahm gegen 23.50 Uhr einen lauten Knall, als er am Schöneberger Ufer unter einer Brücke in Richtung Möckernstraße fuhr. Er bremste das Auto ab und entdeckte auf der Rückbank den Pflasterstein, der die Heckscheibe durchschlagen hatte. Die Absuche der näheren Umgebung durch alarmierte Polizisten blieb ohne Erfolg.
Eine Mordkommission beim Landeskriminalamt prüft derzeit, ob es sich um ein versuchtes Tötungsdelikt gehandelt haben könnte.
Donnerstag, 10. April 2014
Beschimpfung an der Warschauer Straße
Eine Frau aus Guinea wurde gestern Abend von einer Unbekannten geschlagen und rassistisch beschimpft. Die 21-Jährige befand sich gegen 18.50 Uhr auf dem U-Bahnhof Warschauer Straße, als eine Unbekannte sie beleidigte, schlug und trat, nachdem diese zu Fall gekommen am Boden lag. Als die Geschädigte mit einem Zeugen der Täterin bis zum S-Bahnhof gefolgt war, beschimpfte die Frau die 21-Jährige erneut und bespuckte sie. Anschließend fuhr die Unbekannte mit der S-Bahn davon.
Schwarzarbeit wird nicht bezahlt
Der Bundesgerichtshof hat heute entschieden, dass Schwarzarbeit nicht bezahlt werden muss.
Ein Unternehmer, der bewusst gegen § 1 Abs. 2 Nr. 2 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (SchwarzArbG) verstoßen hat,kann für seine Werkleistung keinerlei Bezahlung verlangen.
Der Beklagte beauftragte die Klägerin 2010 mit der Ausführung der Elektroinstallationsarbeiten. Vereinbart wurde ein Werklohn von 13.800 € einschließlich Umsatzsteuer sowie eine weitere Barzahlung von 5.000 €, für die keine Rechnung gestellt werden sollte. Die Klägerin hat die Arbeiten ausgeführt, der Beklagte hat die vereinbarten Beträge nur teilweise entrichtet.
Das Oberlandesgericht hat die Klage abgewiesen. Der VII. Zivilsenat hat die Entscheidung des Berufungsgerichts bestätigt.
Sowohl die Klägerin als auch der Beklagte haben bewusst gegen § 1 Abs. 2 Nr. 2 SchwarzArbG verstoßen, indem sie vereinbarten, dass für die über den schriftlich vereinbarten Werklohn hinaus vereinbarte Barzahlung von 5.000 € keine Rechnung gestellt und keine Umsatzsteuer gezahlt werden sollte. Der gesamte Werkvertrag ist damit wegen Verstoßes gegen ein gesetzliches Verbot nichtig, so dass ein vertraglicher Werklohnanspruch nicht gegeben ist.
Der Klägerin steht auch kein Anspruch auf Ausgleich der Bereicherung des Beklagten zu, die darin besteht, dass er die Werkleistung erhalten hat. Zwar kann ein Unternehmer, der aufgrund eines nichtigen Vertrags Leistungen erbracht hat, von dem Besteller grundsätzlich die Herausgabe dieser Leistungen, und wenn dies nicht möglich ist, Wertersatz verlangen. Dies gilt jedoch gemäß § 817 Satz 2 BGB nicht, wenn der Unternehmer mit seiner Leistung gegen ein gesetzliches Verbot verstoßen hat. Das ist hier der Fall. Entsprechend der Zielsetzung des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes, die Schwarzarbeit zu verhindern, verstößt nicht nur die vertragliche Vereinbarung der Parteien gegen ein gesetzliches Verbot, sondern auch die in Ausführung dieser Vereinbarung erfolgende Leistung.
Urteil vom 10. April 2014 – VII ZR 241/13
Freitag, 21. März 2014
Mediterranes Essen!?
Wollen Sie Ihr Herz gesund erhalten? Essen Sie mediterran, rät die Ärzte Zeitschrift.
Möchten Sie lange leben? Bevorzugen Sie mediterranes Essen, rät der Ernährungs-Guru.
Wenn Ihr gesund bleiben wollt, esst mediterranes Essen, rät die Eskimo-Mama ihrem
Nachwuchs.
Mediterranes Essen? Warum nicht. Auch in Griechenland findet sich ein Burger King.
Mittwoch, 1. Mai 2013
So oder so
Frage nicht, was Dein Kiez für Dich tun kann,sondern frage, was Du für Deinen Kiez tun kannst.
(J. Kennedy)
Frage nicht, was Du für Deinen Kiez tun kannst, sondern was es zu Mittag gibt.
(O. Wells)
Freitag, 18. Januar 2013
Autobrand
In Kreuzberg brannte ein „Mercedes Benz“ und ein daneben parkender „BMW“ wurde ebenfalls beschädigt. Gegen 3 Uhr 20 alarmierte ein unbekannt gebliebener Anrufer die Polizei in die Gitschiner Straße, weil er dort Feuer an den Reifen eines geparkten Autos festgestellt hatte. Noch vor Eintreffen der Rettungskräfte griff das Feuer auf das daneben stehende Fahrzeug über. Beide Autos wurden stark beschädigt. Verletzt wurde niemand.
Samstag, 12. Januar 2013
Bleibt schön gesund
Am Donnerstag, den 17. Januar 2013 um 19.30 Uhr findet in der Bezirkszentralbibliothek Frankfurter Allee / Pablo Neruda Bibliothek ein Informationsabend zum Thema Ernährungsumstellung mit vollwertiger Trennkost statt.
Die Trennkost ist eine alte, inzwischen sehr bekannte Ernährungsform, die ursprünglich zur Linderung chronischer Krankheiten eingesetzt wurde. Der erste (Eigen-) Anwender war der Arzt Dr. Hay. Heute ist sie mehr bekannt durch die dauerhaften Erfolge bei der Gewichtsreduktion. Die Heilpraktikerin Katrin Schöpf wird an diesem Abend erläutern, wie diese Ernährungsumstellung funktioniert.
Dass Essen und Genuss Spaß machen und man außerdem, quasi nebenbei, etwas für die Gesundheit tun kann, vermittelt sie in ihrem Vortrag. Mit der Erfahrung aus ihrer Praxis, sie leitet seit 1998 erfolgreich eine Trennkostgruppe, beantwortet Katrin Schöpf Fragen zu folgenden Themen:
Gesunde Ernährung, wie sieht sie aus?
Wie komme ich ohne Messen, Wiegen und Kalorienzählen aus?
Muss man auf seine „Lieblingssünden“ generell verzichten?
Was esse ich auf Arbeit, im Urlaub, im Restaurant?
Wie schaffe ich es wirklich, nie mehr zuzunehmen?
Veranstaltungsort
Stadtbibliothek Friedrichshain-Kreuzberg
Bezirkszentralbibliothek Frankfurter Allee
Pablo Neruda Bibliothek
Frankfurter Allee 14 A
10247 Berlin - Friedrichshain
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Ernährung,
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