Hauseigentümer, die einen Winterdienst beauftragt haben müssen selber zu Besen und Schaufel greifen, wenn das beauftragte Unternehmen nicht ordentlich räumt. Die öffentlich-rechtliche Verkehrssicherungspflicht kann ihnen aufgrund des neuen Gesetzes kein Räumdienst mehr abnehmen. Bis um 07.00 Uhr muss der Gehweg frei sein. Geschieht ein Unfall, weil die Räumung nicht erfolgt ist, haftet der Grundstückseigentümer dem Geschädigten.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen