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Donnerstag, 10. März 2011

Wettverbot für Hartz-IV-Empfänger

Wetten auf den Bundesliga-Krisengipfel Bayern gegen HSV am kommenden Samstag? Wer in Nordrhein-Westfalen lebt und Hartz-IV-Empfänger ist, kann dabei ab sofort nicht mehr mitmachen. Das Landgericht Köln hat nach einem Bericht von welt.de eine entsprechende einstweilige Verfügung gegen Westlotto, den Betreiber des staatlichen Sportwettenanbieters Oddset, verhängt.

Dem Beschluss der Kölner Richter folgend droht Westlotto ein Ordnungsgeld von 250.000 Euro, sollte eine Annahmestelle einen Sportwetten-Schein von einem Hartz-IV-Empfänger annehmen. In der Begründung heißt es, dass die Lottoläden keine Geschäfte mit Personen mehr tätigen dürfen, von denen bekannt ist, „dass sie Spieleinsätze riskieren, die in keinem Verhältnis zu ihrem Einkommen stehen, insbesondere Hartz-IV-Empfänger“.

Hintergrund des Verfahrens ist ein erbitterter Streit zwischen dem staatlichen Wettmonopol und einem privaten Wettanbieter. Die Länder begründen es mit der Prävention von Spielsucht. Nur der Staat habe die Möglichkeit, die Bürger vor Verschuldung und Gesundheitsfolgen zu bewahren. Nach Meinung der privaten Anbieter kommt der Staat dieser Pflicht an vielen Stellen aber gar nicht nach. Und das sieht auch immer öfter die Justiz so. Wie beim Beispiel Hartz-IV-Empfänger. Die Regelsätze der neuen Gesetzgebung sehen nur Geld für die Grundsicherung vor – Alkohol, Tabak oder Glücksspiel gehören nicht dazu. Im Staatsvertrag haben sich die Länder aber dazu verpflichtet, „die Spieler zu verantwortungsbewusstem Spiel anzuhalten“. Das passt nach Meinung der Kölner Richter nicht zusammen.

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