Die Berliner Polizei hat sich am Mittwoch gegen den Eindruck verwahrt, dass die Gewaltkriminalität in der Stadt im vergangenen Jahr zugenommen habe. Die Präventionsbeauftragte der größten deutschen Polizeibehörde, Susanne Bauer, betonte am Nachmittag, dass dieser Eindruck subjektiv und falsch sei. "Das Gegenteil ist der Fall", sagte sie. Im vergangenen Jahr sei die Gewaltkriminalität stark zurück gegangen. Das würde die Kriminalitätsstatistik für 2010 belegen. Konkrete Zahlen nannte sie jedoch nicht. Innensenator Ehrhart Körting (SPD) will in vier Wochen das Zahlenwerk der Öffentlichkeit präsentieren. Nach Informationen der Berlkiner Zeitung soll die Jugendkriminalität um mehr als zehn Prozent gesunken sein.
In der selben Ausgabe die Zeitung eine Feststellung von Petra Reetz, Sprecherin der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG), wieder: "Der öffentliche Nahverkehr ist sicher." Ihre statistischen Belege klingen dabei durchaus überzeugend. Im Jahr fahren mit der BVG mehr als 900 Millionen Fahrgäste, das sind im Durchschnitt pro Monat gut 75 Millionen Menschen. Die BVG-eigene Statistik für das Jahr 2010 weist aber monatlich gerade einmal 14 Tätlichkeiten unter Fahrgästen aus, die mit Verletzungen endeten - in allen Bussen, Bahnen und den 175 Bahnhöfen.
Das wird den Malergesellen, der durch den Angriff von vier Schülern im Koma liegt, kein Trost sein. Eben sowenig wie die Tatsache, dass zumindest zwei der Schläger an einem Anti-Gewaltprogramm teilgenommen haben und der Autor der Berliner Zeitung meint, die Tat hätte verhindert werden können, wenn das Programm fortgesetzt worden wäre.
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Donnerstag, 17. Februar 2011
Donnerstag, 1. April 2010
Neuköllner-Modell auch kreuzbergtauglich
Das sogenannte „Neuköllner Modell“ zur schnellen Ahndung „kleinerer“ Delikte jugendlicher Straftäter wird ab Juni 2010 auf alle Berliner Bezirke ausgeweitet. Hierauf verständigten sich Polizei, Staatsanwaltschaft, Jugendgerichtshilfe und Jugendrichterinnen und -richter auf Initiative des Amtsgerichts Tiergarten. Das Projekt startete im Juli 2008 für den Bereich der Polizeidirektion 5 und wurde im September 2009 und Januar 2010 auf die Polizeidirektionen 6 und 1 ausgedehnt.
Ziel des Modells ist eine möglichst rasche Gerichtsverhandlung als staatliche Reaktion auf Straftaten solcher Jugendlicher, die von einer kriminellen Entwicklung bedroht erscheinen und Straftaten begehen, für deren Ahndung maximal ein Dauerarrest von vier Wochen in Betracht kommt. Die Gerichtsverhandlung soll bereits innerhalb von rund drei bis fünf Wochen nach der Tat stattfinden. Ermöglicht wird dies durch eine frühzeitige Kontaktaufnahme der Verfahrensbeteiligten, also Polizei, Staatsanwaltschaft, Jugendgerichtshilfe und Jugendrichterinnen und -richter. Das Modell ist einer von vielen „Bausteinen“ des Gesamtkonzeptes zur Bekämpfung der Jugendkriminalität in Berlin - eine Übersicht enthält der im Oktober 2008 bekanntgemachte 1. Bericht der Berliner Strafverfolgungsbehörden - und dient der Beschleunigung des vereinfachten Jugendverfahrens (§§ 76 ff des Jugendgerichtsgesetzes).
Das Konzept findet daher keine Anwendung auf jugendliche „Intensiv- und/oder Schwellentäter“, bei deren schwerwiegenderen Straftaten regelmäßig strengere Konsequenzen, beispielsweise die Jugendstrafe, zu erwarten sind.
Im Vorfeld der geplanten Erweiterung werden zunächst Schulungen der polizeilichen Jugendsachbearbeiter erfolgen, um sie in die Lage zu versetzen, die für das Verfahren geeigneten Fälle festzustellen. Dabei kann auf die Erfahrungen und die Unterstützung der Mitglieder aller Berufsgruppen der Bezirke im Bereich der Polizeidirektionen 1, 5 und 6 zurückgegriffen werden.
Justizsenatorin Gisela von der Aue, Polizeipräsident Dieter Glietsch und Generalstaatsanwalt Ralf Rother haben die Ausweitung des Konzeptes ausdrücklich begrüßt und die zeitnahe Umsetzung veranlasst.
Justizsenatorin Gisela von der Aue stellt zufrieden fest: „ Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichte haben die Notwendigkeit der intensiven Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der Jugendkriminalität erkannt und bauen sie sachgerecht aus. Dazu gehört auch die Ausdehnung des Projektes des beschleunigten vereinfachten Jugendverfahrens auf alle Berliner Bezirke.“
Ziel des Modells ist eine möglichst rasche Gerichtsverhandlung als staatliche Reaktion auf Straftaten solcher Jugendlicher, die von einer kriminellen Entwicklung bedroht erscheinen und Straftaten begehen, für deren Ahndung maximal ein Dauerarrest von vier Wochen in Betracht kommt. Die Gerichtsverhandlung soll bereits innerhalb von rund drei bis fünf Wochen nach der Tat stattfinden. Ermöglicht wird dies durch eine frühzeitige Kontaktaufnahme der Verfahrensbeteiligten, also Polizei, Staatsanwaltschaft, Jugendgerichtshilfe und Jugendrichterinnen und -richter. Das Modell ist einer von vielen „Bausteinen“ des Gesamtkonzeptes zur Bekämpfung der Jugendkriminalität in Berlin - eine Übersicht enthält der im Oktober 2008 bekanntgemachte 1. Bericht der Berliner Strafverfolgungsbehörden - und dient der Beschleunigung des vereinfachten Jugendverfahrens (§§ 76 ff des Jugendgerichtsgesetzes).
Das Konzept findet daher keine Anwendung auf jugendliche „Intensiv- und/oder Schwellentäter“, bei deren schwerwiegenderen Straftaten regelmäßig strengere Konsequenzen, beispielsweise die Jugendstrafe, zu erwarten sind.
Im Vorfeld der geplanten Erweiterung werden zunächst Schulungen der polizeilichen Jugendsachbearbeiter erfolgen, um sie in die Lage zu versetzen, die für das Verfahren geeigneten Fälle festzustellen. Dabei kann auf die Erfahrungen und die Unterstützung der Mitglieder aller Berufsgruppen der Bezirke im Bereich der Polizeidirektionen 1, 5 und 6 zurückgegriffen werden.
Justizsenatorin Gisela von der Aue, Polizeipräsident Dieter Glietsch und Generalstaatsanwalt Ralf Rother haben die Ausweitung des Konzeptes ausdrücklich begrüßt und die zeitnahe Umsetzung veranlasst.
Justizsenatorin Gisela von der Aue stellt zufrieden fest: „ Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichte haben die Notwendigkeit der intensiven Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der Jugendkriminalität erkannt und bauen sie sachgerecht aus. Dazu gehört auch die Ausdehnung des Projektes des beschleunigten vereinfachten Jugendverfahrens auf alle Berliner Bezirke.“
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