Ab Januar 2012 werden neue Mitarbeiter/innen die Arbeit im MehrGenerationenHaus unterstützen. Den Bereich Gemeinwesenarbeit werden Bettina Seidel und Thomas Bockwitz unterstützen. Für den Bereich interkulturelle Senioren- und Vermittlungsarbeit wurden Taghrid El-Issa und Vicdan Avci eingestellt.
Die Arbeit im MehrGenerationenHaus wird vom Verein Wassertor48 e.V. organisiert und im Rahmen von Soziale Stadt gefördert. Das MehrGenerationenHaus befindet sich in der Wassertorstr. 48. Mehr Informationen erhalten Sie hier oder auf der Webseite des Vereins.
Freitag, 10. Februar 2012
Dienstag, 7. Februar 2012
Nachbarschaftshilfe
Pressemitteilung Nr. 13/2012 vom 06.02.2012
infolge eines Antrags aus der Bezirksverordnetenversammlung haben das Seniorenamt und die bezirkliche Altenhilfekoordinatorin in Kooperation mit dem Computerprojekt der Begegnungsstätte Falckensteinstraße in Verantwortlichkeit des Bezirksstadtrats für Soziales, Beschäftigung und Bürgerdienste, Knut Mildner- Spindler, eine Öffentlichkeitskampagne „Nachbarschaftshilfe bei Schnee und Eis“ für den Fall extremer Witterung im Winter 2011/12 vorbereitet.
Ziel ist es, mit Hilfe von Aufrufen über verschiedene Medien die Bürgerinnen und Bürger zur Nachbarschaftshilfe für ältere und gehbehinderte Mitmenschen in der Ausnahmesituation von Dauerfrost und Tiefschnee zu motivieren. Hierbei geht es um die Wintertage extremer Witterung, in der es erfahrungsgemäß weder die öffentliche Hand noch die Vermieter bzw. die beauftragten Dienstleistungsunternehmen schaffen, Ihren Räumverpflichtungen nachzukommen.
Für die Bewältigung der durch extreme Witterungsbedingungen entstehenden Herausforderungen, insbesondere für mobilitätseingeschränkte Menschen, ist die Nachbarschaftshilfe ein geeignetes Instrument sozialer Gemeinschaften zur Bewältigung von individuellen oder gemeinschaftlichen Bedürfnissen und Notlagen, was es zu reaktivieren gilt. Es hat neben dem unmittelbaren Unterstützungseffekt für die Hilfebedürftigen auch positiven Einfluss auf die Ausbildung eines Gemeinschaftsgefühls und wirkt der zunehmenden Individualisierung entgegen. Die Organisation von Hilfe und Unterstützung auf persönlich/privater Ebene und informeller Art und Weise trägt zudem auf beiden Seiten grundsätzlich zur Werteentwicklung von Solidarität und Verantwortung bei und folgt dabei konsequent dem Subsidiaritätsprinzip. Allerdings ist die Annahme von Hilfe fremder oder nur entfernt bekannter Menschen im sensiblen Bereich der Versorgung bzw. des Einkaufs grundsätzlich eine Vertrauensangelegenheit. Insofern erscheinen in Extremsituationen auch unterstützende Räum- und Streuarbeiten der Gehwege sinnvoll und geeignet, um den durch Eis und Schnee eingeschränkten Personen die eigene Mobilität zu ermöglichen.
Dieser schöne Aufruf bekommt einen bitteren Beigeschmack, wenn man bedenkt, dass allein im Wassertorkiez innerhalb der letzten zwei Jahre zwei Einrichtungen schließen mussten, die solche Nachbarschaftshilfe angeboten haben: Der Oase-Kieztreff in der Prinzenstraße und die Einrichtung von Trias in der Bergfriedstraße.
Ebenso geschlossen wurde das soziale Café am Wassertor (Kastanienplatz), die Kinderspielstätte Spielinsel und die Fahrradreparaturwerkstatt, beide am Segitzdamm.

Leere Ödnis, ehemaliges Café am Wassertor

Ehemalige Oase-Spielinsel und Fahrradreparaturwerkstatt
infolge eines Antrags aus der Bezirksverordnetenversammlung haben das Seniorenamt und die bezirkliche Altenhilfekoordinatorin in Kooperation mit dem Computerprojekt der Begegnungsstätte Falckensteinstraße in Verantwortlichkeit des Bezirksstadtrats für Soziales, Beschäftigung und Bürgerdienste, Knut Mildner- Spindler, eine Öffentlichkeitskampagne „Nachbarschaftshilfe bei Schnee und Eis“ für den Fall extremer Witterung im Winter 2011/12 vorbereitet.
Ziel ist es, mit Hilfe von Aufrufen über verschiedene Medien die Bürgerinnen und Bürger zur Nachbarschaftshilfe für ältere und gehbehinderte Mitmenschen in der Ausnahmesituation von Dauerfrost und Tiefschnee zu motivieren. Hierbei geht es um die Wintertage extremer Witterung, in der es erfahrungsgemäß weder die öffentliche Hand noch die Vermieter bzw. die beauftragten Dienstleistungsunternehmen schaffen, Ihren Räumverpflichtungen nachzukommen.
Für die Bewältigung der durch extreme Witterungsbedingungen entstehenden Herausforderungen, insbesondere für mobilitätseingeschränkte Menschen, ist die Nachbarschaftshilfe ein geeignetes Instrument sozialer Gemeinschaften zur Bewältigung von individuellen oder gemeinschaftlichen Bedürfnissen und Notlagen, was es zu reaktivieren gilt. Es hat neben dem unmittelbaren Unterstützungseffekt für die Hilfebedürftigen auch positiven Einfluss auf die Ausbildung eines Gemeinschaftsgefühls und wirkt der zunehmenden Individualisierung entgegen. Die Organisation von Hilfe und Unterstützung auf persönlich/privater Ebene und informeller Art und Weise trägt zudem auf beiden Seiten grundsätzlich zur Werteentwicklung von Solidarität und Verantwortung bei und folgt dabei konsequent dem Subsidiaritätsprinzip. Allerdings ist die Annahme von Hilfe fremder oder nur entfernt bekannter Menschen im sensiblen Bereich der Versorgung bzw. des Einkaufs grundsätzlich eine Vertrauensangelegenheit. Insofern erscheinen in Extremsituationen auch unterstützende Räum- und Streuarbeiten der Gehwege sinnvoll und geeignet, um den durch Eis und Schnee eingeschränkten Personen die eigene Mobilität zu ermöglichen.
Dieser schöne Aufruf bekommt einen bitteren Beigeschmack, wenn man bedenkt, dass allein im Wassertorkiez innerhalb der letzten zwei Jahre zwei Einrichtungen schließen mussten, die solche Nachbarschaftshilfe angeboten haben: Der Oase-Kieztreff in der Prinzenstraße und die Einrichtung von Trias in der Bergfriedstraße.
Ebenso geschlossen wurde das soziale Café am Wassertor (Kastanienplatz), die Kinderspielstätte Spielinsel und die Fahrradreparaturwerkstatt, beide am Segitzdamm.
Leere Ödnis, ehemaliges Café am Wassertor
Ehemalige Oase-Spielinsel und Fahrradreparaturwerkstatt
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Kieztreff,
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Freitag, 3. Februar 2012
Radfahrerin verletzt
Gegen 18:30 am Donnerstagabend war die 41-jährige Fahrradfahrerin am Tempelhofer Ufer in Kreuzberg unterwegs. Der 37-jährige Fahrer eines Kastenwagens fuhr hinter ihr und berührte das Hinterrad. Die Frau kam zu Fall und erlitt schwere Verletzungen im Rückenbereich. Sie wurde vor Ort notärztlich behandelt und kam anschließend zur stationären Behandlung in ein Krankenhaus. Warum es zu der Kollision kam ist unklar. Der Unfall ereignete sich auf einem geraden Teilstück der Straße, nicht in einem Kreuzungsbereich.
Mittwoch, 1. Februar 2012
Kriterien zum Kauf einer Eigentumswohnung
Wie Sie sich vor dem Kauf sogenannter Schrottimmobilien schützen. Die nachfolgende Zusammenfassung gibt Ihnen Kriterien für eine erste Einschätzung, ob der Kauf einer nicht neu hergestellten Wohnung als Kapitalanlage (d.h. kein Neubau und keine Wohnung zur Eigennutzung) für Sie empfehlenswert oder mit untragbaren Risiken verbunden ist. Als Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz möchten wir mit diesen Hinweisen verhindern, dass Sie von unseriösen Vertriebsorganisationen zum Kauf einer überteuerten oder für ihre Situation ungeeigneten Eigentumswohnung veranlasst werden. Dieser Leitfaden soll Ihnen Orientierung geben, welche Punkte bei der Prüfung des Kaufs einer Eigentumswohnung von Bedeutung sind, um Ihre Investition zu schützen. Die genannten Punkte können aber keinen Anspruch auf abschließende Vollständigkeit erheben.
berlin.de
berlin.de
Neue Freiräume
Ein Jahr nach der Räumung der Liebigstraße 14 spielen sich ewig gestrige Linksradikale als Kiezblockwarte auf, die anderen ihren Lebensentwurf aufzwingen wollen. Eine dynamische Szene braucht keinen Artenschutz und keinen Kampf gegen "Gentrification". Sie sucht sich neue Freiräume.
Tagespiegel
Tagespiegel
BGH-Entscheidung zur Heizkostenabrechnung
Der Bundesgerichtshof hat heute eine Entscheidung zur Frage getroffen, ob eine Heizkostenabrechnung nach dem sogenannten Abflussprinzip den Anforderungen der Heizkostenverordnung (HeizkostenV) entspricht.
Die Klägerin verlangt von den beklagten Mietern die Nachzahlung von Heizkosten für die Jahre 2007 und 2008. Bei den dieser Forderung zugrundeliegenden Heizkostenabrechnungen wurden nach dem sogenannten Abflussprinzip lediglich die im Abrechnungszeitraum geleisteten Zahlungen der Vermieter an das Energieversorgungsunternehmen als entstandene Kosten berücksichtigt. Die Parteien streiten – unter anderem – um die Frage, ob die Abrechnung den Anforderungen der Heizkostenverordnung entspricht. Das Berufungsgericht hat dies verneint, und angenommen, die Beklagten seien aus diesem Grund berechtigt, den auf sie entfallenden Heizkostenanteil gemäß § 12 HeizkostenV** um 15 % zu kürzen.
Die dagegen gerichteten Revisionen beider Parteien hatten Erfolg. Der unter anderem für das Wohnraummietrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass eine Heizkostenabrechnung nach dem Abflussprinzip den Vorgaben der Heizkostenverordnung nicht entspricht. Gemäß § 7 Abs. 2 HeizkostenV* sind die in die Abrechnung einzustellenden Kosten des Betriebs der zentralen Heizungsanlage einschließlich der Abgasanlage insbesondere "die Kosten der verbrauchten Brennstoffe". Dieser Regelung ist zu entnehmen, dass nur die Kosten des im Abrechnungszeitraum tatsächlich verbrauchten Brennstoffs abgerechnet werden können (sogenanntes Leistungsprinzip). Dem wird eine Abrechnung nach dem Abflussprinzip nicht gerecht.
Der Senat hat weiter entschieden, dass ein derartiger Mangel der Abrechnung nicht durch eine Kürzung der Heizkostenforderung nach § 12 HeizkostenV* ausgeglichen werden kann. Denn diese Vorschrift betrifft nur den Fall, dass über die Kosten des im Abrechnungszeitraum verbrauchten Brennstoffs nicht verbrauchsabhängig abgerechnet wird. Um einen derartigen Abrechnungsfehler ging es im Streitfall nicht.
Die Sache ist an das Berufungsgericht zurückverwiesen worden; dort wird die Klägerin Gelegenheit haben, eine Abrechnung nach dem Leistungsprinzip nachzuholen.
Die Klägerin verlangt von den beklagten Mietern die Nachzahlung von Heizkosten für die Jahre 2007 und 2008. Bei den dieser Forderung zugrundeliegenden Heizkostenabrechnungen wurden nach dem sogenannten Abflussprinzip lediglich die im Abrechnungszeitraum geleisteten Zahlungen der Vermieter an das Energieversorgungsunternehmen als entstandene Kosten berücksichtigt. Die Parteien streiten – unter anderem – um die Frage, ob die Abrechnung den Anforderungen der Heizkostenverordnung entspricht. Das Berufungsgericht hat dies verneint, und angenommen, die Beklagten seien aus diesem Grund berechtigt, den auf sie entfallenden Heizkostenanteil gemäß § 12 HeizkostenV** um 15 % zu kürzen.
Die dagegen gerichteten Revisionen beider Parteien hatten Erfolg. Der unter anderem für das Wohnraummietrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass eine Heizkostenabrechnung nach dem Abflussprinzip den Vorgaben der Heizkostenverordnung nicht entspricht. Gemäß § 7 Abs. 2 HeizkostenV* sind die in die Abrechnung einzustellenden Kosten des Betriebs der zentralen Heizungsanlage einschließlich der Abgasanlage insbesondere "die Kosten der verbrauchten Brennstoffe". Dieser Regelung ist zu entnehmen, dass nur die Kosten des im Abrechnungszeitraum tatsächlich verbrauchten Brennstoffs abgerechnet werden können (sogenanntes Leistungsprinzip). Dem wird eine Abrechnung nach dem Abflussprinzip nicht gerecht.
Der Senat hat weiter entschieden, dass ein derartiger Mangel der Abrechnung nicht durch eine Kürzung der Heizkostenforderung nach § 12 HeizkostenV* ausgeglichen werden kann. Denn diese Vorschrift betrifft nur den Fall, dass über die Kosten des im Abrechnungszeitraum verbrauchten Brennstoffs nicht verbrauchsabhängig abgerechnet wird. Um einen derartigen Abrechnungsfehler ging es im Streitfall nicht.
Die Sache ist an das Berufungsgericht zurückverwiesen worden; dort wird die Klägerin Gelegenheit haben, eine Abrechnung nach dem Leistungsprinzip nachzuholen.
Umbau vom Kotti verzögert sich
Das Kottbusser Tor steht für rasende Radler, wild abbiegende Autos, Dealer am U-Bahneingang. Land und Bezirk wollen umbauen. Doch das dauert.
Immerhin soll es 2012 mit Verbesserungen für Radfahrer losgehen, kündigte Verkehrsstadtrat Hans Panhoff (Grüne) an.
Wann genau es in diesem Jahr losgeht, sei aber ungewiss, sagte Panhoff. Derzeit herrsche Haushaltssperre, bis das Abgeordnetenhaus den Etat beschlossen hat. Der Stadtrat rechnet dann mit einer Bauzeit von einem halben Jahr. Die Pläne wurden den Kreuzbergern am Dienstagabend vorgestellt.
Immerhin soll es 2012 mit Verbesserungen für Radfahrer losgehen, kündigte Verkehrsstadtrat Hans Panhoff (Grüne) an.
Wann genau es in diesem Jahr losgeht, sei aber ungewiss, sagte Panhoff. Derzeit herrsche Haushaltssperre, bis das Abgeordnetenhaus den Etat beschlossen hat. Der Stadtrat rechnet dann mit einer Bauzeit von einem halben Jahr. Die Pläne wurden den Kreuzbergern am Dienstagabend vorgestellt.
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