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Mittwoch, 20. Oktober 2010

Verdämmt teuer

Berlin (dts Nachrichtenagentur) - Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger lehnt die Kritik an den Veränderung des Mietrechts strikt ab. Gegenüber der Tageszeitung "Die Welt" (Mittwochausgabe) sagte sie, dass das geltende Mietrecht die energetische Modernisierung des Gebäudebestandes nicht ausreichend fördere. So sollen die Mieter bei Modernisierungsmaßnahmen zum verbesserten Klimaschutz und zur Senkung der Energiekosten an den auftretenden Kosten beteiligt werden, allerdings in den seltensten Fällen zur vollen Mietzahlung. Sinnvoll sei auch, Vermieter von aufwendigen Messungen zu entlasten, wenn sich mit Pauschalwerten das Einsparpotenzial einer Energiesparmaßnahme ermitteln lässt, etwa beim Austausch von Fenstern. Nach Leutheusser-Schnarrenberger soll die in der Praxis entwickelte Berliner Räumung eine schnelle und kostensparende Vollstreckung von Räumungsurteilen ermöglichen und so den Vermietern helfen Mietbetrügern entgegenwirken. Dabei dürfe aber wiederum der bewährte Mieterschutz bei der Umwandlung von Mietshäusern in Eigentumswohnungen nicht umgangen werden, betonte die Ministerin.

Wie werden die Kosten “gerecht verteilt”, wie es in einer anderen diesbezüglichen Verlautbarung heißt? Bei einer Modernisierung schießt der Vermieter das erforderliche Geld vor und der Mieter zahlt die Kosten über zehn Jahre an ihn zurück. Nach Rückzahlung sinkt der Mietzins aber nicht, sondern jede Mieterhöhung wird auf die durch die Modernisierung erhöhte Miete draufgerechnet. Bis der Mieter durch die Modernisierungsmaßnahmen genug Energiekosten eingespart hat, um die Mieterhöhung auszugleichen, ist er längst zweimal umgezogen oder hat schon sechs Mieterhöhungen kassiert.
Die mit den Modernisierungsmaßnahmen verbundene Wertsteigerung der Immobilie bleibt voll und ganz beim Vermieter.
Dem Mieter die Möglichkeit zu nehmen, während der Bauarbeiten den Mietzins zu mindern, begünstigt natäürlich den Vermieter einseitig. Die Miete wird für einen bestimmten Wohnwert bezahlt. Wird dieser, etwa durch Bauarbeiten am und im Hause eingeschränkt, darf der Mieter die Miete mindern, weil der Wohnwert durch Lärm, Staub etc. ebenso gemindert wird. Nach absolut herrschender Meinung ist es für das Recht auf Minderung der Miete völlig egal, ob der Vermieter die Störung zu vertreten hat oder nicht. Würde dies durch das geplante Gesetz geändert, läge darin eine schwere Benachteiligung des Mieters.

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