Das Bundeskartellamt überprüft die Berliner Wasserpreise. Schon jetzt steht fest, dass die Berliner Wasserbetriebe deutlich höhere Preise als andere Versorger haben. Ein früherer Verfassungsrichter spricht sich für Zwangskommunalisierung aus. Der Rechtsanwalt und langjährige Richter am Berliner Verfassungsgerichtshof Klaus Martin Groth stellt fest: „Es gibt ein einfaches Instrument, um die Wasserpreise zu senken: den Privatanteil zurückzusozialisieren.“ Das Grundgesetz sehe vor, dass „Produktivvermögen“ im Falle eines Missbrauchs enteignet werden dürfe. Der Gesetzgeber müsse dann aber eine Entschädigung festsetzen. „Kaufpreis gegen Anteile“, schlägt Groth vor. In den vergangenen zehn Jahren hätten die Privatinvestoren ohne Risiko satte Renditen eingestrichen. „Deshalb würde kein Verfassungsgericht dagegen einschreiten“, so Groth. Einen Haken hat der Plan: In der Geschichte der Bundesrepublik wurde Artikel 13 Grundgesetz noch nie eingesetzt.
tagessspiegel
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