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Samstag, 13. November 2010

Umwandlung in Eigentumswohnungen erschwert

Nach den Erfahrungen im Zusammenhang mit dem Ausstieg aus der Anschlussförderung
(z. B. Fanny-Hensel-Kiez und Feilnerhöfe) hat der Senat Initiativen zum Schutz der Mieter gestartet.

Es liegt jetzt der Gesetzesentwurf eines „Wohnraumgesetzes Berlin“ vor. Dieser befindet sich zur Zeit bei den Hauseigentümerverbänden und dem Mieterverein zur Stellungnahme. Mit dem Gesetz sollen Rahmenbedingungen erreicht werden, die nach Ablauf der Förderung einen moderaten Mietanstieg garantieren. Weiter wurde am 12.10.2010 der Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung bezahlbarer Mieten und Energiekosten durch den Senat beschlossen, der in den Bundesrat eingebracht werden soll. Auch wird zur Zeit an einer Rechtsverordnung gearbeitet, die eine Eigenbedarfskündigung bei Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen erschwert.

Mit Anerkennung der angespannten Situation am Berliner Wohnungsmarkt ist das öffentliche Interesse an der Erhaltung des sozialen Mietwohnungsbaus wieder in den Focus der Landespolitik gekehrt.

Weiter steht die generelle Freistellung von Wohnungen, die vom Wegfall der Anschlussförderung betroffen sind auf dem Prüfstand und es ist sehr ungewiss, ob diese nach dem Auslaufen Ende 2011 nochmals vom Senat verlängert wird.

Um den nun plötzlich entstehenden Verwertungsdruck einiger Investoren zu dämpfen, hat das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg am 02.11.2010 eine Handlungsvorschrift für die Verwaltung beschlossen, nach der die Nutzung von zu Eigentumswohnungen umgewandelten Sozialwohnungen durch Käufer nur möglich ist, wenn diese die für den Wohnberechtigungsschein (WBS) geltenden Eigentumsgrenzen einhalten. Alle Ausnahmen, die möglich sind, wenn an den Sozialwohnungen kein öffentliches Interesse mehr besteht, haben keine Grundlage mehr!

Diese neue Handlungsvorschrift schafft für alle Beteiligten eine verlässliche Grundlage für die Planung der Verwertung von öffentlich geförderten Sozialwohnungen, wenn diese nach Insolvenz der Fördernehmer an Investoren verkauft wurden.

Da mit dem Verkauf der Wohnhäuser die öffentliche Hand auf einen großen Teil der Kredite verzichtet und der Kaufpreis sich an den Verkehrswerten orientiert, kann den Investoren zugemutet werden, hier auch wieder vertretbare Mieten zu verlangen.
Für die Umwandlung in Eigentumswohnungen mit unterstützender Genehmigung durch die Verwaltung ist jetzt kein Raum mehr.

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