... weil sie mit Geräusch verbunden. In Berlin muss Kinderlärm jetzt grundsätzlich geduldet werden. Mit einer am Mittwoch in Kraft tretenden Änderung des Landes-Immissionsschutzgesetzes sollen von Kindern verursachte Geräusche in Zukunft „auch juristisch als sozial adäquat und damit zumutbar“ beurteilt werden, erklärte Berlins Gesundheitssenatorin Katrin Lompscher am Dienstag.
Damit sei Berlin das erste Bundesland, das „eine Privilegierung von Geräuschen, die von Kindern ausgehen, in das Landesrecht aufnimmt“.
In der Vergangenheit hatte der Lärm von Kindereinrichtungen und Spielplätzen wiederholt zu gerichtlichen Auseinandersetzungen geführt. So musste zum Beispiel in Berlin-Friedenau nach einer erfolgreichen Klage von Nachbarn eine in einer Ladenwohnung untergebrachte Kindertagesstättte im November 2008 schließen.
Nach der Gesetzesänderung müssen „selbst störende Geräusche von Kindern“ jetzt grundsätzlich als zumutbar von der Nachbarschaft hingenommen werden, „wenn sie der kindlichen Entfaltung und kindgerechten Entwicklungsmöglichkeiten dienen“.
Dabei sei aber zu berücksichtigen, „dass der damit gesicherte Freiraum auch die berechtigten Interessen anderer Menschen respektieren muss“, erläuterte Lompscher. Zudem müssten Kinder lernen, „auf die Bedürfnisse ihres Umfeldes Rücksicht zu nehmen“.
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