Wer ein Wohnhaus neben einem Musikclub errichtet und sich selbst nicht um den Schallschutz kümmert, kann die Lärmvermeidung nicht allein den Clubbetreibern aufbürden. Mit einem entsprechenden Beschluss hat das Berliner Verwaltungsgericht jetzt zugunsten des seit 1952 bestehenden Knaack-Clubs an der Greifswalder Straße in Prenzlauer Berg entschieden. Zur Rücksichtnahme sei „nicht nur derjenige verpflichtet, der die Emissionen verursache“. Der Neubau neben dem Club sei „als rücksichtslos anzusehen“, befand die 13. Kammer des Gerichts und erklärte die Wohnnutzung vorerst für unzulässig.
Stadtrat Kirchner findet, die Architekten des Wohnhauses seien „ignorant“ vorgegangen und hätten „nicht berücksichtigt, wo sie bauen“. Er betont allerdings, dies sei seine „persönliche Meinung“ und nicht die offizielle Haltung des Bezirks. Er freue sich, dass der Knaack-Club nun wahrscheinlich doch an seinem Standort bleiben könne. Denn Geschäftsführer Matthias Harnoß hatte wegen der Lärmschutzauflagen, die zu einem eingeschränkten Konzertbetrieb und sinkenden Besucherzahlen führten, bereits einen Umzug erwogen. Auch andere Clubs wie das SO 36 an der Oranienstraße in Kreuzberg haben wegen des Lärms Ärger mit Nachbarn. Am SO 36 soll deshalb eine Schallschutzwand gebaut werden. Allerdings wohnt der dortige Beschwerdeführer nicht in einem Neubau, insofern dürfte die Rechtslage anders sein.
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