In dieser Woche ist das von Bund und Ländern verhandelte Bildungs- und Teilhabepaket in Kraft getreten. Damit erhalten Kinder und Jugendliche aus einkommensschwachen Familien rückwirkend zum 1. Januar 2011 einen verbesserten Anspruch auf Bildung und gesellschaftliche Teilhabe. Berechtigt sind Kinder und Jugendliche von Familien, die bisher schon Ansprüche auf Leistungen hatten.
In Berlin soll die Gewährung dieser Leistungen schnell und unbürokratisch erfolgen. Deshalb ist die Stelle zuständig, bei der bisher schon Leistungen beantragt wurden. Im Einzelfall können dies etwa die Wohngeldstellen, Sozialämter oder die Jobcenter sein.
Insgesamt gibt es damit sieben zusätzliche Leistungen in Form von Schulmittagessen, Hilfen zur Lernförderung, Teilnahme an Tagesausflügen in Kitas und Schulen oder Klassenfahrten, Zuschüssen für Kultur und Sport, Leistungen für den persönlichen Schulbedarf wie Stifte, Hefte, Wasserfarben oder den Schulranzen sowie zur Schülerbeförderung.
Die zuständigen Verwaltungen des Landes arbeiten mit Hochdruck an der Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets. Auf der Internetseite berlin.de werden ab heute erste Informationen über Inhalt und Umfang des Pakets stehen und Wege zur Beantragung der Leistungen aufgezeigt. Die Seite wird fortlaufend aktualisiert. Sobald die nötigen Formulare erstellt sind, werden sie hier zum Download bereitstehen.
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