Für das Beleidigungen haben die zuständigen Gerichte bislang folgende Geldstrafen verhängt:
Zunge rausstrecken: 150 Euro
„Leck mich doch“: 300 Euro
„Du armes Schwein, Du hast doch ’ne Mattscheibe“: 350 Euro
„Wegelagerer“: 450 Euro
„Zu dumm zum Schreiben“: 450 Euro
„Du blödes Schwein“: 475 Euro
„Was willst du, du Vogel?“: 500 Euro
„Asozialer“: 550 Euro
„Dir hat wohl die Sonne das Gehirn verbrannt“: 600 Euro
Polizisten duzen: 600 Euro
Vogel zeigen: 750 Euro
„Du Holzkopf“: 750 Euro
„Bei dir piept’s wohl?!“: 750 Euro
„Sie sind ja krankhaft dienstgeil“: 800 Euro
„Kasperleverein, Wichtelmann“: 1000 Euro
„Bullenschwein“: 1000 Euro
„Trottel in Uniform“: 1500 Euro
„Am liebsten würde ich jetzt Arschloch zu dir sagen“: 1600 Euro
„Du Schlampe“: 1900 Euro
„Fieses Miststück“: 2500 Euro
„Alte Sau“: 2500 Euro
Mittelfinger zeigen: 4000 Euro
Info von recht-gehabt
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