Aus der Rechtsprechung des Landgerichts Berlin als Berufungsinstanz für Mietsachen:
"Ein Handwaschbecken von 50 cm x 36 cm ist kein "kleines Handwaschbecken". Ein solches liegt vielmehr nur vor, wenn es weniger als 40 cm breit ist.
Ein 4 m² großer Balkon ist jedenfalls dass "groß und geräumig, wenn er 1,20 m breit ist."
Urteil vom 3.11.09
"Ein 4 m² großer Balkon ist auch dann "groß und geräumig", wenn die Wohnung sehr groß ist. Es ist nicht erforderlich, dass alle Bewohner der Wohnung gleichzeitig auf dem Balkon sitzen können."
Urteil vom 3.12.09
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