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Mittwoch, 15. September 2010

Verschärftes Straßenreinigungsgesetz

Wer im vergangenen Winter über gefrorene Gehwege geschliddert und über glatte öffentliche Plätze gerutscht und vielleicht sogar ausgerutscht ist, wird das neue Straßenreinigungsgesetz begrüßen, welches der Beliner Senat gestern beschlossen hat. Geregelt ist unter anderem:

► Gehwege müssen mindestens 1,50 Meter breit (statt 1 Meter) geräumt werden.
► Vor Bushaltestellen muss die Stadtreinigung schippen (bisher
Grundstückseigentümer).
► Die BSR ist auch für große öffentliche Plätze wie z.B. den Alex zuständig.
► Fußgängerzonen müssen großflächiger frei gehalten werden.
► Eisbeseitigung ist Pflicht, Streuen nur bei Eis- und Schneeglätte zulässig.
► Wer nicht ordentlich räumt, dem droht Bußgeld (s. Liste), in schwerwiegenden
Fällen bis zu 10.000 Euro.
► Grundstückseigentümer müssen die Arbeit der Räum-Firmen kontrollieren lassen, z.B.
vom Hausmeister.
► Schilder an Grundstücken nennen die Unternehmen, die fürs Räumen zuständig sind.
► Die BSR muss auch Radwege frei halten.
► Schnee und Eis dürfen nicht mehr auf Radwege und Behindertenparkplätze geschaufelt
werden.

Die Pflicht, Gehsteige breiter zu räumen, gilt allerdings erst am 2011.

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