Seiten

Donnerstag, 29. April 2010

Halteverbotszone

Am 1. Mai gibt es Halteverbotszonen im Kiez und um den Kiez herum:

Am 1. Mai wird ab 6 Uhr bis zum darauffolgenden Tag um 6 Uhr in Kreuzberg eine Haltverbotszone eingerichtet, von der folgende Straßen betroffen sind:
- gesamter Oranienplatz
- Oranienstraße von Oranienplatz bis Skalitzer Straße
- gesamte Naunynstraße von Oranienplatz bis Manteuffelstraße
- Waldemarstraße von Leuschnerdamm bis Manteuffelstraße
- Wrangelstraße von Mariannenplatz bis Manteuffelstraße
- Muskauer Straße von Mariannenplatz bis Manteuffelstraße
- Manteuffelstraße von Wrangelstraße bis Skalitzer Straße
- Dresdener Straße von Oranienplatz bis Kottbusser Tor
- Adalbertstraße von Kottbusser Tor bis Bethaniendamm
- Mariannenstraße von Reichenberger Straße über Heinrichplatz bis Mariannenplatz
- gesamter Mariannenplatz
- Erkelenzdamm von Oranienplatz bis Reichenberger Straße
- Segitzdamm von Oranienplatz bis Reichenberger Straße
- Reichenberger Straße von Kottbusser Tor bis Segitzdamm

Zusätzlich werden Haltverbote für denselben Zeitraum in folgenden Straßen eingerichtet:
- gesamtes Kottbusser Tor
- Skalitzer Straße von Wassertorplatz bis Hausnummer 18 bzw. 129
- Reichenberger Straße von Mariannenstraße bis Erkelenzdamm
- Admiralstraße von Skalitzer Straße bis Straßenüberbauung
- Kottbusser Straße von Skalitzer Straße bis Kottbusser Brücke
- Kottbusser Brücke
- Kottbusser Damm von Kottbusser Brücke bis Hermannplatz (westliche Fahrbahn)
- Sonnenallee von Hermannplatz bis Friedelstraße
- Friedelstraße von Sonnenallee bis Maybachufer
- gesamte Hobrechtbrücke
- Ohlauer Straße von Paul-Lincke-Ufer bis Wiener Straße
- gesamter Spreewaldplatz
- Wiener Straße von Skalitzer Straße bis Ohlauer Straße
- Lausitzer Straße von Wiener Straße bis Skalitzer Straße
- Skalitzer Straße von Wiener Straße bis Görlitzer Straße (südliche Fahrbahn)


Die Anwohner und Besucher werden gebeten, die Haltverbote an den genannten Tagen zu beachten und bereits abgestellte Fahrzeuge aus dem Bereich zu entfernen. Notfalls werden die Fahrzeuge umgesetzt. Bei Fahr- und Motorrädern ist eine Umsetzung nicht möglich. Da es in der Vergangenheit an den abgestellten Fahrzeugen zu Beschädigungen kam, werden die Besitzer gebeten, die Zweiräder selbst aus dem Bereich zu entfernen. Die Polizei bittet die betroffenen Anlieger um Verständnis. Es handelt sich um Maßnahmen, die dem Schutz des privaten Eigentums dienen.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen

Bloggerei

Blogverzeichnis - Blog Verzeichnis bloggerei.de