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Freitag, 23. Juli 2010

Kauf bei Minderjährigen

Eine Drogenübergabe von Hand zu Hand beobachteten Polizeibeamte des Abschnitts 53 gestern Abend in Kreuzberg.
Die Beamten waren gegen 18 Uhr 30 in der Gitschiner Straße unterwegs, als ihnen ein 51-Jähriger und ein polizeibekannter 13-Jähriger auffielen. Der polizeilich bereits wegen Delikten der Betäubungsmittelkriminalität registrierte Minderjährige händigte dem „Kunden“ eine Szenekugel aus und erhielt im Gegenzug dafür einen Geldschein. Als der Junge sich danach entfernte, folgten ihm die Polizisten und stellten ihn am nahe gelegenen Fraenkelufer.
Der 13-Jährige, der als vermisst zur Fahndung ausgeschrieben war, wurde zum Abschnitt mitgenommen. In der Kleidung des Kindes fanden die Beamten insgesamt 600 Euro mutmaßlichen Handelserlös. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurde er dem Kindernotdienst in der Gitschiner Straße übergeben, der den Jungen gegen 22 Uhr erneut als vermisst meldete.

Was ist mit dem Käufer passiert? Kann man Junkies, die von Kindern kaufen, nicht härter bestrafen als diejenigen, die ihren Stoff von Erwachsenen beziehen?
Im Übrigen denke ich: Legalisiert das Zeug, mit welchen Auflagen (Altersgrenze, kontrollierter Verkauf etc.)auch immer und der ganze Sumpf ist trocken.

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