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Donnerstag, 29. April 2010

Keine Meinung

Aus dem Interview von Innensenator Körting mit dem Berliner Tagesspiegel:

Wird die Polizei den Neonazis den Weg freihauen, wenn Gegendemonstranten die Route blockieren?

Rechtsextreme Demonstranten haben dieselben Grundrechte wie alle anderen auch. Sie können ihre Ansichten, so unangenehm die auch sind, genauso auf die Straße bringen wie die anderen. Die Polizei ist verpflichtet, die Grundrechte durchzusetzen, ganz gleich für wen. Wir haben allerdings Konfliktlagen in Berlin erlebt, bei denen die Polizei darauf verzichtet hat, mit Gewalt die Route der Rechtsextremisten freizubekommen. Am 8. Mai 2005, dem 60. Jahrestag der Befreiung, mussten sich die Rechtsextremisten mit einer Kundgebung am Bahnhof Alexanderplatz begnügen, weil zu viele Gegendemonstranten die Aufmarschstrecke besetzt hielten. Die Polizei hat rechtmäßig gehandelt, das haben hinterher auch das Verwaltungsgericht und das Oberverwaltungsgericht bestätigt, als Rechtsextremisten geklagt hatten. Aber es ist eine Ausnahme, dass eine Demonstration aus Gründen der Verhältnismäßigkeit nicht stattfindet. Bei anderen rechtsextremen Demonstrationen ist die Polizei nicht davor zurückgeschreckt, auch Bezirksbürgermeister wegzutragen, die sich auf die Straße gesetzt hatten.

Die nationalsozialistischen und faschistischen Auffassungen, die von den "neuen" Nazis verbreitet werden, sind keine "unangenehmen Ansichten", sie sind auch keine Meinung, sie sind verbrecherisch. Dass die Polizei "nicht davor zurückgeschreckt ist, auch Bezirksbürgermeister wegzutragen" zeugt wahrlich von großem Mut und Einsatzfreude.

Ich stelle mir allerdings vor, wie es wäre, wenn es keine Gegendemo gäbe, sondern ein schlichtes Ignorieren. Wenn die Presse nach dem 1. Mai berichten würde: "Entlang der S-Bahnstrecke vom Bornholmer Bahnhof zogen einige hundert Menschen. Sie riefen seltsame Parolen und trugen unlesbare Transparente. Die Anrainer schüttelten verständnislos die Köpfe."

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