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Donnerstag, 1. April 2010

Neuköllner-Modell auch kreuzbergtauglich

Das sogenannte „Neuköllner Modell“ zur schnellen Ahndung „kleinerer“ Delikte jugendlicher Straftäter wird ab Juni 2010 auf alle Berliner Bezirke ausgeweitet. Hierauf verständigten sich Polizei, Staatsanwaltschaft, Jugendgerichtshilfe und Jugendrichterinnen und -richter auf Initiative des Amtsgerichts Tiergarten. Das Projekt startete im Juli 2008 für den Bereich der Polizeidirektion 5 und wurde im September 2009 und Januar 2010 auf die Polizeidirektionen 6 und 1 ausgedehnt.

Ziel des Modells ist eine möglichst rasche Gerichtsverhandlung als staatliche Reaktion auf Straftaten solcher Jugendlicher, die von einer kriminellen Entwicklung bedroht erscheinen und Straftaten begehen, für deren Ahndung maximal ein Dauerarrest von vier Wochen in Betracht kommt. Die Gerichtsverhandlung soll bereits innerhalb von rund drei bis fünf Wochen nach der Tat stattfinden. Ermöglicht wird dies durch eine frühzeitige Kontaktaufnahme der Verfahrensbeteiligten, also Polizei, Staatsanwaltschaft, Jugendgerichtshilfe und Jugendrichterinnen und -richter. Das Modell ist einer von vielen „Bausteinen“ des Gesamtkonzeptes zur Bekämpfung der Jugendkriminalität in Berlin - eine Übersicht enthält der im Oktober 2008 bekanntgemachte 1. Bericht der Berliner Strafverfolgungsbehörden - und dient der Beschleunigung des vereinfachten Jugendverfahrens (§§ 76 ff des Jugendgerichtsgesetzes).

Das Konzept findet daher keine Anwendung auf jugendliche „Intensiv- und/oder Schwellentäter“, bei deren schwerwiegenderen Straftaten regelmäßig strengere Konsequenzen, beispielsweise die Jugendstrafe, zu erwarten sind.

Im Vorfeld der geplanten Erweiterung werden zunächst Schulungen der polizeilichen Jugendsachbearbeiter erfolgen, um sie in die Lage zu versetzen, die für das Verfahren geeigneten Fälle festzustellen. Dabei kann auf die Erfahrungen und die Unterstützung der Mitglieder aller Berufsgruppen der Bezirke im Bereich der Polizeidirektionen 1, 5 und 6 zurückgegriffen werden.

Justizsenatorin Gisela von der Aue, Polizeipräsident Dieter Glietsch und Generalstaatsanwalt Ralf Rother haben die Ausweitung des Konzeptes ausdrücklich begrüßt und die zeitnahe Umsetzung veranlasst.

Justizsenatorin Gisela von der Aue stellt zufrieden fest: „ Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichte haben die Notwendigkeit der intensiven Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der Jugendkriminalität erkannt und bauen sie sachgerecht aus. Dazu gehört auch die Ausdehnung des Projektes des beschleunigten vereinfachten Jugendverfahrens auf alle Berliner Bezirke.“

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