Nach dem Bundesverfassungsgerichtsurteil über Hartz-IV-Härtefallregelungen vom Februar gehen jetzt beim Berliner Sozialgericht erste Klagen auf Leistungen der Jobcenter ein, die über den Regelsatz hinausgehen.
So klagte zum Beispiel ein Vater, weil er Kosten für Bahnfahrten zu seinem in Schleswig-Holstein lebenden Kind erstattet haben wollte. Das Jobcenter erkannte während des Verfahrens den Anspruch an. Erfolglos blieben aber andere Klagen, denn die nach dem Karlsruher Urteil erlassenen Neuregelungen des Bundesarbeitsministeriums sind eng gefasst.
Die Kosten für eine Kitareise werden auch künftig nicht übernommen, heißt es in einem anderen Beschluss des Gerichts. Während Zuschüsse bei Klassenfahrten gesetzlich vorgeschrieben sind, gibt es keine rechtliche Grundlage bei Kitareisen. Des Weiteren wies das Sozialgericht die Klage auf den Ersatz eines defekten Kühlschranks zurück. Das Gericht teilte die Auffassung des Jobcenters, dass man das notwendige Geld hätte ansparen müssen. Auch ein Kläger, der die Übernahme von Tilgungsraten für eine Eigentumswohnung unter einer Härtefallregelung sehen wollte, hatte kein Glück. „Das ,menschenwürdige Existenzminimum’ ist nicht betroffen“, urteilte das Gericht.
Die Klagewelle am Sozialgericht hält an. 4524 Verfahren gingen im März ein. Davon betrafen 3288 Fälle Hartz IV, 667 mehr als im Vorjahr.
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