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Mittwoch, 7. April 2010

Volksbegehren für Hortplätze

An Berlins Schulen ist für Kinder der 5. und 6. Klasse keine Hortbetreuung vorgesehen. Berliner Abgeordnete haben das Problem mehrfach debattiert. Doch der Senat verweist einfach auf leeere Kassen. Elternvertreter wollen jetzt für den Rechtsanspruch auf einen Hortplatz kämpfen - mit einem Volksbegehren.
Ab nächsten Monat sollen Unterschriften für das neue Volksbegehren gesammelt werden: Die Initiatoren wollen so die Lücke in der Hortbetreuung für Schüler der fünften und sechsten Klasse schließen. „Wir fordern einen Rechtsanspruch auf einen Hortplatz“, sagte gestern der Vorsitzende des Landeselternausschusses Kita (Leak), Burkhard Entrup, der bereits das Kita-Volksbegehren initiiert hatte.

In Berlin können Kinder bis zur vierten Klasse nachmittags in Horten betreut werden. Ab der siebten Klasse wird in den Sekundarschulen und an einigen Gymnasien ganztägige Betreuung angeboten. In der fünften und sechsten Klasse fehlt dieses Angebot bislang. „Wenn Eltern arbeiten, wissen diese zehn- oder zwölfjährigen Kinder nicht, wohin“, sagte Entrup. In diesem Alter könne man die Kinder aber nicht einfach sich selbst überlassen.
Ein Sprecher der Senatsbildungsverwaltung sagte: „Berlin hat schon jetzt die bundesweit beste Versorgung mit Hortplätzen.“ Eine weitere Verbesserung für die Klassenstufen fünf und sechs könne nur dann erfolgen, wenn die finanziellen Rahmenbedingungen es zuließen.

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