Der erfolgreiche Kampf gegen falsche Hartz IV-Bescheide ist offensichtlich einigen Politikern ein Dorn im Auge:
Hartz IV-Beziehende setzen sich immer erfolgreicher gegen fehlerhafte und rechtswidrige Bescheide der Behörden zur Wehr, wie aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE (BT-Drs. 17/834) hervorgeht. Demnach ist die Zahl der Widersprüche und Klagen in den fünf Jahren seit Inkrafttreten der Arbeitsmarktreform kontinuierlich gestiegen. Die Zahl der Widersprüche stieg von rund 667.000 im Jahr 2005 auf 805.000 im Jahr 2009, die der Klagen nahm im gleichen Zeitraum von rund 39.000 auf 143.000 zu. 36,3 Prozent der Widersprüche waren 2009 ganz oder teilweise erfolgreich. Von den Klagen vor den Sozialgerichten gingen 48,8 Prozent zugunsten der Betroffenen aus. Die Erfolgsquote der Klagen ist in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen, die Quote der erfolgreichen Widersprüche verharrt auf hohem Niveau. Angesichts der erfolgreichen Gegenwehr warnt Katja Kipping allerdings vor Versuchen, die Rechtsmittel der Betroffenen einzuschränken. Die sozialpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE erklärt:
"Ginge es nach den CDU-regierten Bundesländern Baden-Württemberg, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein, würde die rechtliche Wehrhaftigkeit der Betroffenen massiv geschwächt. Diese Länder haben im Bundesrat einen Antrag eingebracht, die Gebühren für die Beratungshilfe bei Anwälten auf 20 Euro zu verdoppeln und neuerdings weitere 20 Euro Gebühr für das Aufsetzen eines Widerspruchsbescheids durch den Anwalt zu verlangen. Der rechtliche Widerstand gegen das Armuts- und Ausgrenzungsgesetz Hartz IV und gegen die mangelhafte Praxis der Ämter soll offensichtlich mit einer ökonomischen Walze platt gemacht werden."
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