Die ehemals landeseigene Wohnungsbaugesellschaft GSW darf an die Börse gebracht werden. Der Senat hat am Dienstag auf Vorlage von Finanzsenator Ulrich Nußbaum beschlossen, dem Verkauf von mehr als 49 Prozent der Geschäftsanteile bei einem Börsengang zuzustimmen. Die Eigentümer der GSW müssen für das Okay 30 Millionen Euro an das Land Berlin zahlen. Nach der Senatsentscheidung muss sich nun noch das Abgeordnetenhaus mit dem Geschäft beschäftigen. Es kommt deshalb am 19. April zu einer Sondersitzung zusammen.
GSW-B örsengang
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