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Dienstag, 30. März 2010

Ohne Auswirkung

Wie berichtet (Kinder), wurde das Berliner Landesimmissionsschutzgesetz jüngst geändert. Der FDP-Jugendpolitiker Sebastian Czaja fragte bei der Umweltverwaltung nach, welche Auswirkung diese Änderung bezüglich von Kinderlärm habe.
Die Antwort von Umweltsenatorin Lompscher überrascht: Praktisch gar keine. Die Lärmgrenzen für Bolzplätze galten auch bisher schon. „Die soziale Adäquanz von Geräuschen, die von spielenden Kindern ausgehen, war bisher und ist auch zukünftig von der Verwaltung gemäß (...) Ausführungsvorschriften zum Landes-Immissionsschutzgesetz Berlin zu beachten.“ Der neu in das Gesetz aufgenommene Passus, nach dem Geräusche von Kindern als „Ausdruck selbstverständlicher kindlicher Entfaltung“ anzusehen seien, damit Klagen wegen lärmender Kinder künftig nur wenig Chancen auf Erfolg mehr haben, war, so Behördensprecherin Kneiding, "Ausdruck politischer Willensbildung", die für Rechtsfälle "keine großen Auswirkungen" haben wird.
Eine Gesetzesänderung ohne Auswirkung, dass ist mal was Neues.

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