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Dienstag, 23. März 2010

Fremde Federn, teure Federn

Wegen Urheberrechtsverletzungen muss Bushido nämlich Schadenersatz in noch unbekannter Höhe an eine französische Band und deren Plattenfirma zahlen. Das Hamburger Landgericht sprach den 31-Jährigen am Dienstag schuldig, in insgesamt 13 Liedern Songfragmente der Gothic-Band Dark Sanctuary ohne entsprechende Erlaubnis verwendet und damit deren Rechte als Komponisten, Künstler und Inhaber der Verwertungsrechte verletzt zu haben. Die elf Alben, Singles und Sampler, auf denen die Songs veröffentlicht worden waren, dürfen laut Beschluss der Richter ab sofort nicht mehr verkauft werden. Bereits ausgelieferte Tonträger muss die Plattenfirma zurückrufen und vernichten.

Bushido muss den Klägern 63.000 Euro sogenannte Billigkeitsentschädigung als Gegenleistung für ihre "immateriellen" Schäden zahlen. Zudem stellte das Gericht fest, dass er wegen der unerlaubten Verwendung auch "materiellen" Schadenersatz leisten muss, teilte die Gerichtspressestelle mit. In welcher Höhe steht noch nicht fest. Der Berliner Musiker muss laut Maßgabe der Richter zunächst Angaben über die Einnahmen aus dem Verkauf der Lieder mit den rechtswidrig übernommenen Tonfolgen machen, damit Schadenersatzansprüche ermittelt werden können.
"Bushido hat sich mit fremden Federn geschmückt", sagte der Vorsitzende Richter Bolko Rachow. Bushido hat nach Überzeugung der Richter in 13 der 16 umstrittenen Titel sogenannte "urheberrechtlich geschützte Tonfolgen" benutzt, unter Musikern Loops genannt. Die Loops hat Bushido laut Gericht dann mehrfach hintereinander geschnitten und einen neuen Text darübergelegt. Die Richter sprachen den französischen Künstlern auch deshalb Schadensersatz zu, weil Bushido ungefragt seine teils brutalen Texte über ihre Musik gelegt hatte. "Da hätte man fünfmal fragen müssen", sagte Richter Rachow.

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