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Freitag, 26. März 2010

Radfahrer aufgepasst

Mit Beginn der Fahrradsaison wird die Berliner Polizei im Zeitraum vom 29. März bis 11. April 2010 im gesamten Stadtgebiet intensive Verkehrskontrollen zum Schutz, aber auch zur Überwachung des Radfahrverkehrs durchführen. Im Rahmen dieser zweiwöchigen Schwerpunktaktion soll dabei in der Öffentlichkeit unter anderem für mehr Rücksichtnahme und Verständnis zwischen Radfahrern, Fußgängern und Kraftfahrern geworben werden.

Kontrolliert wird überwiegend an den Orten, an denen in der Vergangenheit vermehrt Verkehrsunfälle mit Radfahrerbeteiligung zu verzeichnen waren bzw. durch die Polizei auffällig viele Verstöße festgestellt wurden.

Bei den Kontrollen werden die Polizisten besonderes Augenmerk auf die Fehlverhaltensweisen der Verkehrsteilnehmer richten, die hauptsächlich zu Unfällen führen.
Zum Schutz der Radfahrer werden daher Kraftfahrzeugführer verstärkt in ihrem Verhalten beim Rechtsabbiegen gegenüber parallel fahrenden Radlern kontrolliert. Trotz der intensiven Aufklärungsarbeit zu den Gefahren des Toten Winkels sind immer noch zu viele Lkw-Fahrer in solchen Situationen unaufmerksam.
Um Fußgänger zu schützen und die Radfahrer zu sensibilisieren soll außerdem gezielt das unzulässige Befahren von Gehwegen und Fußgängerzonen sowie das Fahren auf Radwegen in die Gegenrichtung überwacht werden. Insbesondere ältere Mitbürger und Eltern von Kleinkindern fühlen sich Radfahrern gegenüber auf den Gehwegen oftmals unsicher und hilflos.
Die Regelungen zu einer bereits bestehenden „Schutzmaßnahme“ für Radfahrer, dem Schutzstreifen für den Radverkehr, sind leider immer noch nicht allen Verkehrsteilnehmern geläufig.

Daher bittet die Berliner Polizei um Beachtung folgender Verhaltensregeln:

* Der Schutzstreifen für den Radverkehr, der auf der Fahrbahn durch eine
unterbrochene Leitlinie und häufig mit dem Sinnbild „Radverkehr“
gekennzeichnet ist, dient ausschließlich dem ungehinderten Fortkommen von
Radfahrern.
* Sie dürfen von anderen Verkehrsteilnehmern nur bei Bedarf, z.B. beim
Rechtsabbiegen, überfahren werden. Dabei dürfen Radfahrer und sonstiger
Verkehr nicht gefährdet werden.
* Fahrzeugführer dürfen auf durch Leitlinien markierten Schutzstreifen für den
Radverkehr nicht parken. Abgestellte Fahrzeuge können kostenpflichtig entfernt
werden.

Im vergangenen Jahr verunglückte etwa alle zwei Stunden ein Radfahrer im Berliner Straßenverkehr, mehr als 4.800 bei insgesamt über 7.000 Unfällen mit Radfahrerbeteiligung. Neun Radler verloren 2009 im Straßenverkehr ihr Leben.

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