Bürgerbegehren in den Bezirken, die sich in Berlin zu einem Erfolgsmodell der direkten Demokratie entwickelt haben, sollen vereinfacht werden. Rot-Rot will eine erfolgreiche Abstimmung nicht mehr an die Bedingung koppeln, dass mindestens 15 Prozent der Wahlberechtigten im Bezirk mitmachen. Stattdessen wird vorgeschlagen, dass zehn Prozent der wahlberechtigten Bürger zustimmen müssen, unabhängig von der Teilnehmerzahl.
Mit der geplanten Änderung des Bezirksverwaltungsgesetzes wollen SPD und Linke im Abgeordnetenhaus die Bezirksämter außerdem verpflichten, die Träger eines Bürgerbegehrens besser zu beraten. Das gilt vor allem für die Frage, wie verbindlich eine erfolgreiche Abstimmung für das Bezirksamt wäre.
Tagesspiegel
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