Gesundheitssenatorin Katrin Lompscher (Linke) wird in Kürze eine Verwaltungsvorschrift unterzeichnen, wonach in der Hauptstadt das Mitführen von bis zu 15 Gramm Haschisch oder Marihuana in der Regel straffrei bleiben kann, wie das Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“ berichtet. Damit gehe Berlin einen Sonderweg.
In den meisten Bundesländern werden bis zu sechs Gramm als „geringe Menge“ für den Eigenkonsum eingestuft. Das Betäubungsmittelgesetz ist zwar Bundesrecht, den Ländern ist es jedoch überlassen, per Verwaltungsvorschrift die „geringe Menge“ zu definieren, die straffrei mitgeführt werden darf. Das Bundesverfassungsgericht hatte 1994 klargestellt, dass „Cannabisprodukte lediglich in kleinen Mengen zum gelegentlichen Eigenverbrauch erworben und besessen“ werden dürfen.
In Berlin, wo die jetzige Verwaltungsvorschrift ausläuft, haben sich dem „Spiegel“-Bericht zufolge vor allem Mitglieder der Partei Die Linke für eine weiterhin großzügige Drogenpolitik starkgemacht. Nach der aktuellen Berliner Richtlinie sei ein Ermittlungsverfahren quasi automatisch einzustellen, wenn jemand mit bis zu zehn Gramm Haschisch oder Marihuana erwischt werde, bis zu maximal 15 Gramm kann eingestellt werden. Diese Regelung habe sich bewährt, so die Gesundheitsverwaltung.
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